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AGB Naturstein (Handelsname StoneCenter)
Artikel 1 | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
• Diese Bedingungen gelten für alle Zielpreise, Angebote und Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.
• Artikel 1. Gilt auch für vom Auftragnehmer beteiligte Dritte.
• Grundsätzlich gelten die Geschäftsbedingungen des Kunden nicht.
• Änderungen in der Anwendbarkeit dieser Bedingungen und / oder der Bedingungen des Kunden müssen ausdrücklich schriftlich besprochen und vereinbart werden.
• Wenn der Kunde auf der Grundlage dieser Bedingungen einmal eine Vereinbarung mit dem Auftragnehmer geschlossen hat oder wenn ihm diese anderweitig bekannt sind oder vernünftigerweise zu erwarten sind, dass sie davon Kenntnis haben, gelten diese Bedingungen für alle nachfolgenden Vereinbarungen, mit denen eine Vereinbarung getroffen werden soll, der Auftragnehmer durch diese Tatsache.
Artikel 2 | DEFINITIONEN
• Auftragnehmer: StoneCentr Naturstein GmbH
• Auftraggeber: Die natürliche oder juristische Person, unabhängig davon, ob sie einen Beruf oder ein Geschäft ausübt oder nicht, die beabsichtigt, eine Vereinbarung mit dem Auftragnehmer zu schließen oder geschlossen hat.
• Parteien: Auftraggeber und Auftragnehmer.
• Angebot: Schriftliche Angebote des Auftragnehmers auf der Grundlage klarer, im Angebot angegebener preisbestimmender Faktoren.
• Zielpreis: Unverbindliches Angebot basierend auf einer globalen Annahme preisbestimmender Faktoren.
• Vereinbarung: Die schriftliche Aufzeichnung der Abtretung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, auf deren Grundlage der Auftragnehmer nach besten Kräften verpflichtet ist, die von den Vertragsparteien vereinbarten Arbeiten auszuführen.
• Schriftlich: Dies schließt auch alle anderen offiziell anerkannten (digitalen) Informationsträger ein.
• Naturstein: Gestein, das ohne menschliches Eingreifen auf natürliche Weise entstanden ist.
• Kunststein: Gestein, das durch menschliches Eingreifen entstanden ist, z. B. Verbund-, Keramik-, Betonstein- oder Porzellansteinzeug.
• Dienstleistungen: Die vom Auftragnehmer auf der Grundlage der Vereinbarung auszuführenden Tätigkeiten, wie z. B.: Aufzeichnung, Beratung, Installation, Schutz, Wartung und Reparatur usw.
Artikel 3 | BIETET AN
• Jedes Angebot ist ein unverbindliches Angebot und lediglich eine Aufforderung zur Bestellung durch den Kunden. Angebote des Auftragnehmers sind 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
• Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle Preise ab Werk oder ab Lager und ohne Umsatzsteuer, Kosten für Verpackung, Montage, Installation und Versand sowie sonstige von der Regierung erhobene Abgaben oder Abgaben.
• Alle im Angebot enthaltenen Daten dürfen nur im Rahmen der zu erteilenden oder zu erteilenden Aufgabe verwendet werden.
• Angebote enthalten die vereinbarten Grundsätze, Material- und Kostenspezifikationen sowie zusätzliche Informationen, damit die Realisierung und der Abschluss des Auftrags nachweislich wie vereinbart durchgeführt werden können.
• Das Angebot gibt an, welche Teile zu einem festen Preis exportiert werden und welcher Preis danach gemäß den im Angebot angegebenen Berechnungsmethoden und Abrechnungsbeträgen ermittelt wird. Aus dem Angebot geht auch klar hervor, ob es Zielpreise gibt.
• Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet den Auftragnehmer nicht, einen Teil des Angebots zu einem anteilig festgelegten Preis durchzuführen. Angebote oder Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.
• Die in einem Angebot oder Angebot angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, sofern nicht anders vereinbart. In dem Angebot ist auch klar angegeben, wie viel Prozent der Mehrwertsteuer pro Teil weitergegeben werden und ob das Mehrwertsteuer-Reverse-Charge-System gilt.
• Die Preise werden auf der Grundlage der Preise für Materialien, Rohstoffe, Ein- und Ausfuhrzölle, Wechselkurse, Versicherungsprämien, Indizes, Steinbruchpreise, Wechselkurse, Fracht-, Lohn- und Sozialversicherungsgebühren sowie der jeweils geltenden Mehrwertsteuersätze ermittelt der Vereinbarung.
• Preisänderungen können unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen weitergegeben werden. Wenn die Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrags erfolgt, kann der Kunde, der sich auf Titel 5, Abschnitt 3 von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen kann, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung auflösen, es sei denn, der Auftragnehmer ist noch still bereit, die Vereinbarung auf der Grundlage dessen zu akzeptieren, was ursprünglich vereinbart wurde, oder wenn die Preiserhöhung auf einer Behörde oder einer Verpflichtung beruht, die dem Auftragnehmer nach dem Gesetz auferlegt ist, oder wenn vom Kunden festgelegt wurde, dass die Lieferung erfolgen soll Platz länger als drei Monate nach dem Kauf.
• Wenn nach Einreichung des Angebots oder Abschluss des Vertrages die Tariflöhne der Arbeitnehmer des Natursteinunternehmens in den Niederlanden oder im Ausland erhöht werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die sich daraus ergebenden höheren Kosten dem zu berechnen Kunde, der verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen.
• Die im Angebot angegebenen vorläufigen Kosten verstehen sich zuzüglich Provisions- / Gemeinkosten.
• Kosten für Aktivitäten, die gemäß der obigen Liste nicht im Preis enthalten waren, berechtigen den Auftragnehmer zur Aufrechnung, nachdem er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darüber informiert hat.
• Der Auftragnehmer kann nicht an seinen Angeboten oder Angeboten festgehalten werden, wenn der Kunde nach vernünftigem Ermessen verstehen kann, dass die Angebote oder Angebote oder Teile davon einen offensichtlichen Fehler oder einen Schreibfehler enthalten.
Artikel 4 | REALISIERUNG DER VEREINBARUNG
• Die Vereinbarung, einschließlich etwaiger Änderungen oder Ergänzungen, wird durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden und schriftliche Bestätigung einer Abtretung durch den Auftragnehmer hergestellt.
• Wenn die vom Auftrag erteilte / unterschriebene Abtretungsbestätigung des Kunden von der im Angebot angegebenen abweicht, ist der Auftragnehmer nicht automatisch daran gebunden. Diese einseitig festgelegte Vereinbarung wird dann nicht akzeptiert, sofern der Auftragnehmer nichts anderes angibt.
• Die in unseren Katalogen, Preislisten, Broschüren und anderen allgemeinen Dokumenten angegebenen Daten und / oder Bilder wurden mit Sorgfalt zusammengestellt. Die darin angegebenen Daten sind jedoch Richtwerte, sodass der Kunde keine Rechte daraus ableiten kann, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
• Wenn der Auftragnehmer den Auftrag und / oder Auftrag gemäß den vom Kunden bereitgestellten Zeichnungen, Diagrammen, Vorlagen, Anweisungen, Größen, Gewichten usw. ausführen muss, garantiert der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
• Wenn ein Angebot nicht zu einer Vereinbarung führt, werden alle vom Auftragnehmer in diesem Zusammenhang an den Auftraggeber übergebenen Dokumente wie Entwürfe, Zeichnungen usw. an den beförderten Beförderer des Auftragnehmers zurückgesandt.
Artikel 5 | VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
• Der Kunde stellt sicher, dass alle Informationen und Genehmigungen, die für die sorgfältige Ausführung des Vertrags erforderlich sind, dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
• Wenn die für die Umsetzung der Vereinbarung erforderlichen Informationen dem Auftragnehmer nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden oder der Zeitplan für die Umsetzung nicht eingehalten wird, hat der Auftragnehmer das Recht, die Umsetzung der Vereinbarung auszusetzen, die Arbeiten zu anderen Zeiten auszuführen und / oder zusätzliche Kosten, die sich aus der Verzögerung ergeben, wie z. B. Kilometerzuschlag und Abrufkosten, dem Kunden gemäß den vereinbarten Tarifen in Rechnung zu stellen.
• Der Auftraggeber muss die vom Auftragnehmer bereitgestellten Anweisungen zur Lagerung, Verwendung und Wartung strikt einhalten. Andernfalls erlöschen die vom Auftragnehmer gewährten Garantien und der Auftragnehmer hat das Recht, die weitere Ausführung der Arbeiten auszusetzen oder dauerhaft einzustellen.
• Der Kunde ist für alle Vorbereitungen, Richtlinien und Einrichtungen im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Umwelt verantwortlich.
• Der Kunde ist verpflichtet, Waren zu dem Zeitpunkt zu kaufen, an dem sie ihm gemäß dem vereinbarten Zeitplan zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Kunde die Annahme verweigert oder fahrlässig Informationen oder Anweisungen zur Verfügung stellt, die für die Lieferung erforderlich sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.
Artikel 6 | QUALITÄT
• Naturstein ist ein Naturprodukt. Bei Angeboten und / oder Lieferungen nach Muster und / oder Modell gelten diese nur als Maß für die Ermittlung der durchschnittlichen Qualität und Gestaltung der zu liefernden Ware. Außerdem kann es in bestimmten Fällen zu Verfärbungen kommen. Insbesondere belgischer, chinesischer und vietnamesischer Blaustein ist ein Naturprodukt, in dem Fossilien, weiße Adressen und Brandflecken (10%) vorkommen. Beschwerden auf dieser Grundlage werden nicht akzeptiert.
• Muster oder (Showroom-) Modelle von Naturstein müssen als Typen betrachtet werden, damit Farb- und Strukturunterschiede zulässig sind.
• Professionell auf die gelieferte Ware aufgebrachte Klebstoffe, Heftklammern und Stopfen usw. gelten nicht als fehlerhafte Lieferung, wenn die Art und / oder der Zustand des Materials nach unserem Ermessen solche Arbeiten erforderlich machen.
Artikel 7 | ABMESSUNGEN UND GRÖSSEN
• Bei der Berechnung und Absetzung von verarbeitetem Naturstein wird der Gehalt jedes Steinstücks nach dem kleinsten beschriebenen Parallelepiped berechnet, wobei davon ausgegangen wird, dass die Stücke mit einem Gehalt von weniger als 10 dm3 als Stücke von 10 dm3 gezählt werden.
• Bei Lieferung pro m2 wird die Oberfläche jedes Stücks als die des kleinsten beschriebenen Rechtecks berechnet, wobei die minimale Oberfläche 0,10 m2 beträgt.
• Bei der Berechnung von Flächen- und Volumenmaßen gelten Zentimeterbruchteile als ganze Zentimeter, und Dezimalstellen werden von der Zahl 5 aufgerundet.
• Unter Berücksichtigung der natürlichen Spaltflächen können Quarzit, Schiefer und ähnliche Steinsorten in unterschiedlichen Stärken geliefert werden.
• Bei anderen als den unter 4 genannten Steinsorten ist eine Maßtoleranz in Länge und Breite von maximal 3 mm nach oben und unten zulässig. Bei einem Dicken des verwendeten Materials bis einschließlich 5 cm ist eine Abweichung von nicht mehr als 3 mm zulässig; Bei einer Dicke von 6 bis 10 cm beträgt die zulässige Abweichung 4 mm und bei einer Dicke von mehr als 10 cm beträgt die zulässige Abweichung 5 mm.
• Wenn uns bekannt ist, dass Fliesenarbeiten von Steinsorten gemäß Artikel 4 verlegt oder „kalt“ gesetzt werden müssen, ist eine Toleranz von 0,5% abweichend von den Bestimmungen von Artikel 4 zulässig.
Artikel 8 | LEISTUNG DER VEREINBARUNG
• Der Auftragnehmer beginnt mit der Ausführung der Arbeiten gemäß dem vereinbarten Zeitplan nach Rücksprache mit dem Kunden und Erhalt einer schriftlichen (Bestätigung der) Bestellung und aller anderen für die Bestellung relevanten Informationen sowie einer vereinbarten Anzahlung.
• Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei den vom Auftragnehmer durchgeführten Messungen oder Überprüfungen Unterstützung zu leisten, indem er die Referenzabmessungen und Gitterlinien detailliert angibt und alle Daten liefert, die es dem Auftragnehmer ermöglichen, die Abmessungen der zu liefernden Arbeit genau zu bestimmen.
• Der Kunde haftet für alle Kosten, die sich aus der falschen Angabe der im vorherigen Absatz genannten Referenzabmessungen, Gitterlinien und sonstigen Daten ergeben, sowie für die Kosten, die sich aus einer unzureichenden Baukoordination und / oder der unzureichenden Verfügbarkeit vereinbarter Einrichtungen bei der Klient.
• Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angebotenen Lieferungen und die gemäß der Vereinbarung auszuführenden Arbeiten unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Vorschriften sowie unter guter und sorgfältiger Verarbeitung und Verwendung einwandfreier Materialien gemäß den Normen und Normen auszuführen nach dem neuesten Stand der Technik.
• Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber vor und während der vom Auftragnehmer auszuführenden Arbeiten über Ungenauigkeiten in Arbeitsmethoden und Konstruktionen, beobachtbare Mängel des Untergrunds oder der umgebenden Strukturen und Einzelheiten, die zur Verfügung gestellten Materialien und andere Gegenstände oder mögliche Faktoren zu informieren das sind Schäden. (können) Arbeit verursachen. Dies erfolgt vorzugsweise schriftlich.
• Der Auftragnehmer hat das Recht, die Arbeiten auszusetzen oder abzulehnen, solange die Schadensfaktoren nicht beseitigt wurden. Ein Fortschritt ist dann nur auf der Grundlage einer vom Kunden unterzeichneten Genehmigungserklärung möglich, die alle Rechte und Garantien des Auftragnehmers ausschließt.
• Der Auftragnehmer hat das Recht, bestimmte Aktivitäten von Dritten ausführen zu lassen.
• Aktivitäten wie das Anschließen von Wasserhähnen, Spendern, Quookern, Kochfeldern, Öfen, Kühlschränken usw. werden vom Auftragnehmer nicht ausgeführt, ebenso wie die anderen Installations- und Installationsarbeiten. Dichtungsmittel werden nur angewendet, wenn das Waschbecken und die Laken gegeneinander abgedichtet werden, nicht jedoch gegen andere Wände, Rahmen usw.
• Die in der Bestellung nicht angegebenen oder beschriebenen Arbeitskosten sowie die Kosten für das Schleifen oder Anbringen der Arbeit sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich mit der Bestellung vereinbart wurde. Wenn die Verpackung in Kartons, Kisten, auf Paletten oder dergleichen erfolgt, gilt diese Verpackung als im Lieferumfang enthalten und wird vom Auftragnehmer nicht zurückgenommen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verpackungskosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
• Räume, in denen Materialien platziert werden müssen, müssen sauber, frei von Verunreinigungen und vollständig evakuiert, wind- und wasserdicht und frostfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Bereiche müssen außerdem gut beleuchtet und leicht zugänglich sein.
• Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Wänden, Küchengeräten, Küchenschränken usw. Der Auftragnehmer muss diese daher selbst abkleben.
• Im Falle einer Lieferung „in Arbeit“ ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Verwendung zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls Gerüst- und Hebegeräte, Betonmischer, Bottiche und Mauerwerksmaterialien liefern zu lassen, Wasser, Energie und Mörtel, falls erforderlich, mit dem zugehörigen Betriebspersonal, ohne dass der Auftragnehmer dem Kunden oder Dritten dafür eine Entschädigung schuldet.
• Für Rechnung und Risiko des Kunden ist ein angemessener Schutz der durchgeführten und / oder laufenden Natursteinarbeiten vor allen Witterungseinflüssen, die Schäden verursachen können, wie Frost, Regen, Sonne usw.
• Während der Montage werden keine Aktivitäten durchgeführt, wenn die vereinbarten Materialien wie Küchenschränke / Aufhängebügel nicht vorhanden sind. Der Kunde muss auch während der Montage anwesend sein.
• Sofern nicht anders vereinbart, führt der Auftragnehmer keine Demontageaktivitäten durch.
• Sofern nicht anders vereinbart, entsorgt der Auftragnehmer keine Abfälle.
• Wenn der Auftraggeber ein Bauunternehmen ist, ist er verpflichtet, die durchgeführten Arbeiten sowie die vorhandenen Werkzeuge, Maschinen und Materialien des Auftragnehmers gegen alle möglichen Materialschäden und / oder alle möglichen Schäden, die sich daraus ergeben können, wie z , und diese Liste ist nicht vollständig., Verzögerungsschaden (CAR).
Artikel 9 | LIEFER- UND LIEFERZEIT
• Die Parteien vereinbaren die Bedingungen, unter denen die Lieferung erfolgt, z. B. „ab Arbeitsplatz“, „kostenlos auf Transportmitteln“, „freie Arbeit“ oder „vor Ort“.
• Bei Lieferung „ab Werk“ gilt die Lieferung als vor dem Verladen auf das Transportmittel erfolgt.
• Bei Lieferung „frei auf dem Transportmittel“ gilt die Lieferung als erfolgt, wenn die Ware auf das Transportmittel verladen wird.
• Im Falle einer Lieferung „freie Arbeit“ gilt die Lieferung nach Erhalt vor dem Entladen am vereinbarten Bestimmungsort als eingegangen, wenn sie mit dem verwendeten Transportmittel angemessen zugänglich ist. Wenn das Ziel nicht in ist
erreicht werden kann, kann der Auftragnehmer selbst einen Ort für die Lieferung bei gleichzeitiger schriftlicher Benachrichtigung des Auftraggebers bestimmen.
• Bei Lieferung „in Arbeit genommen“ gilt die Lieferung als abgeschlossen, wenn die Arbeit abgeschlossen ist; Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber schriftlich darüber informieren.
• Wenn die Ware vom Auftragnehmer per Post verschickt wird, gilt die Ware zum Zeitpunkt des Eingangs der Ware bei der Poststelle als an den Kunden geliefert.
• Gegebenenfalls kann die Ware auch vom Auftragnehmer geliefert werden, indem der Auftraggeber schriftlich darüber informiert wird, dass die Ware an einem bestimmten Ort zu seiner Verfügung steht.
• StoneCenter liefert nicht auf die Watteninseln.
• Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen ab Werk oder ab Lager und die Ware gilt als geliefert, wenn sie dem Kunden vor dem Laden des Transportmittels zur Verfügung gestellt wird.
• Sofern nicht „ab Werk“ geliefert, bestimmt der Auftragnehmer die Transport- und Verpackungsmethode, es sei denn, der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer diesbezüglich besondere Wünsche mitgeteilt. Alle mit diesen Wünschen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
• Angaben zu Lieferbedingungen und -zeiten sind nur annähernd, es sei denn, dies wurde vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich anerkannt. Kostenlose Lieferungen werden vom Auftragnehmer in einer Charge von maximal 24 Tonnen geliefert. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Ware in Teilchargen zu liefern.
• Wenn eine frachtbezahlte Lieferung vereinbart ist, gilt die Ware zum Zeitpunkt des Eintreffens des Transportmittels am vorgesehenen Ort als geliefert an den Kunden und die Ware wird zum Entladen angeboten, sofern keine kostenlose Lieferung vereinbart ist in dem Fall, dass die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung als geliefert gilt, sobald die Ware mit einem Kran auf der rechten Seite vom Transportmittel entladen wird. Im Falle einer frachtbezahlten Lieferung werden die Art und das Transportmittel von uns festgelegt, und der Kunde muss sicherstellen, dass der angegebene Lieferort leicht zugänglich und fahrbar ist. Andernfalls wird die Ware zur Lieferung angeboten oder am Standort entladen von uns bestimmt werden.
Die Risiken gehen mit der Lieferung vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber über, es sei denn, dies ist in Artikel 5 und Artikel 6 angegeben.
• Waren, die Gegenstand einer Beschwerde sind, müssen am Lade- oder Entladeort unberührt und unverarbeitet bleiben, bis dem Auftragnehmer die Möglichkeit gegeben wurde, die Beschwerden tatsächlich zu untersuchen.
• Bei Lieferung in Farbe muss die Prüfung durch den Kunden am Lieferort erfolgen.
• Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ware zurückzuhalten, und die Lieferung gilt als erfolgt, wenn zum Zeitpunkt der Lieferung weder der Auftraggeber noch ein von ihm benannter Vertreter anwesend ist, um die Ware zu erhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Lagerung und sonstigen Maßnahmen entstehende Mehrkosten zu erstatten.
• Der Kunde ist berechtigt, die Ware durch Teillieferungen zu liefern, die anteilig gesondert in Rechnung gestellt werden können.
• Nach schriftlicher Inverzugsetzung unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Waren für und im Namen des Auftraggebers auf seine Kosten unter der Verpflichtung zu verkaufen, den Erlös nach Abzug aller an den Auftraggeber zu zahlen Ansprüche gegen den Kunden, unbeschadet unseres Rechts auf Schadensersatz.
• Jede vereinbarte Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem sich die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen vollständigen Informationen im Besitz des Auftragnehmers befinden.
• Wenn der Auftragnehmer selbst Messungen in der Arbeit bestimmen oder Daten in der Arbeit überprüfen muss, beginnt die Lieferzeit zu dem Zeitpunkt, zu dem vernünftigerweise zu erwarten ist, dass die Messung oder Überprüfung stattgefunden hat. Die in der Arbeit festgelegten Messungen oder Kontrollmessungen werden vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber schriftlich bestätigt.
• Die angegebenen Lieferzeiten sind niemals strenge Fristen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss der Auftragnehmer vom Auftraggeber schriftlich über den Verzug informiert werden, wobei dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Einhaltung der Vorschriften eingeräumt wird. Mit Ausnahme höherer Gewalt ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber für Schäden zu entschädigen, wenn die Lieferzeit überschritten wird, wenn der Auftragnehmer nach dem Gesetz für diese verspätete Lieferung verantwortlich gemacht werden kann.
• Die Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit gibt dem Auftraggeber nur das Recht, sich auf die Auflösung des Vertrages zu berufen, nachdem er den Auftragnehmer zuvor schriftlich und per Einschreiben darüber informiert hat, dass er in Verzug ist, wobei dem Auftragnehmer eine angemessene Frist eingeräumt wird die Lieferverpflichtung erfüllen. erfüllen.
• Soweit der Auftragnehmer in Bezug auf den Transport haftet, ist er nicht auf die Entschädigung beschränkt, die die Transportversicherer im Allgemeinen gewähren.
Artikel 10 | VERTRAGSDAUER, LIEFERZEITEN UND ÄNDERUNG DER VEREINBARUNG
• Beginn und Dauer der Arbeiten werden in Absprache mit dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber festgelegt.
• Der Kunde akzeptiert, dass der Zeitplan des Auftrags beeinflusst werden kann, wenn die Parteien beschließen, den Ansatz, die Methode oder den Umfang des Auftrags und die daraus resultierenden Aktivitäten in der Zwischenzeit zu ändern.
• Zusätzliche oder weniger Arbeiten werden verrechnet und müssen grundsätzlich vor der Ausführung schriftlich vereinbart werden.
• Wenn die Vereinbarung einschließlich einer Ergänzung geändert wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, sie erst nach Genehmigung durch den Auftragnehmer umzusetzen. Ohne in Verzug zu geraten, kann der Auftragnehmer einen Antrag auf Änderung der Vereinbarung ablehnen, wenn der Auftragnehmer (wahrscheinlich) Schaden erleidet oder keine gute Qualität und rechtzeitige Ausführung garantieren kann.
• Bei weniger Arbeit hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Provision von 10% des Betrags der weniger Arbeit, und der Rest wird sofort bei der endgültigen Abrechnung der Arbeit abgerechnet.
• Die Verwendung ohne Lieferung oder Genehmigung durch den Auftragnehmer impliziert die Lieferung.
Artikel 11 | MEHR UND MINDESTARBEITEN
• Zu den Vertrags-Extras gehören, wenn: a. Der Kunde Ergänzungen und / oder Änderungen der vereinbarten Aktivitäten wünscht, die zu einer Erhöhung oder Erweiterung der Aktivitäten führen; b. Der Auftragnehmer wünscht Ergänzungen und / oder Änderungen der vereinbarten Tätigkeiten, da dies nach vernünftigem Ermessen erforderlich ist: – für die ordnungsgemäße und professionelle Durchführung dieser Tätigkeiten; – auf der Grundlage neuer oder geänderter (staatlicher) Vorschriften.
• Wenn der Auftragnehmer der Ansicht ist, dass zusätzliche oder weniger Arbeiten erforderlich sind, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber so bald wie möglich darüber informieren, und der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Folgen für den Preis und den Zeitraum informieren, in dem der Der Auftragnehmer kann seinen Verpflichtungen nachkommen. Der Auftraggeber erklärt sich mit mehr / weniger Arbeiten und deren Folgen einverstanden, wenn er nicht innerhalb von 2 Tagen beim Auftragnehmer Widerspruch eingelegt hat.
• Eine mündlich abgeschlossene Vereinbarung zur Ausführung zusätzlicher Arbeiten wird vom Auftragnehmer innerhalb von 2 Tagen schriftlich bestätigt.
Artikel 12 | BESCHWERDEN
• Reklamationen in Bezug auf sichtbare Abweichungen und / oder Mängel an der gelieferten Ware müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 2 x 24 Stunden nach Eingang beim oder im Namen des Kunden unter Strafe des Verfalls des Reklamationsrechts schriftlich vorgelegt werden. Der Bericht muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Auftragnehmer angemessen reagieren kann. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
• Reklamationen in Bezug auf Abweichungen und / oder Mängel an gelieferten Waren, die erst später, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten, berechnet ab dem Tag der Lieferung, zutage treten, müssen innerhalb von 2 x 24 Stunden nach der Abweichung und / oder dem Mangel erfolgen. hätte dem Auftragnehmer vernünftigerweise schriftlich unter Strafe des Verfalls des Beschwerderechts vorgelegt werden können.
• Das Beschwerderecht des Kunden erlischt, wenn und sobald die gelieferte Ware ganz oder teilweise bearbeitet wurde.
• Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Waren, die Gegenstand der Vereinbarung sind, geht auf den Kunden über, sobald sie rechtmäßig und / oder
tatsächlich an den Kunden geliefert werden, mit dem sie in der Macht des Kunden stehen oder von einem Vertrag des Kunden, der als Dritter bezeichnet wird.
• Wenn eine Beschwerde begründet ist, hat der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen das Recht, die betreffenden Waren nach eigenem Ermessen zu reparieren oder zu ersetzen oder den für diese Waren geschuldeten Rechnungsbetrag nur dann gutzuschreiben oder zurückzuzahlen, wenn der Kunde die Waren unverzüglich bei der Die erste Anfrage des Auftragnehmers wurde an den Auftragnehmer zurückgesandt.
• Der Kunde kann kein Recht ableiten, die Vereinbarung zu ändern oder aufzulösen und / oder einen vom Kunden aufgrund einer Beschwerde geschuldeten Betrag abzuzinsen und / oder aufzurechnen.
• Stonecenter akzeptiert keine Beschwerden, die über den Streitbeilegungsausschuss eingehen
Artikel 13 | AUSSETZUNG, AUFLÖSUNG UND FRÜHKÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG
• Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag unverzüglich schriftlich mit Argumenten an den Auftraggeber aufzulösen, wenn:
• Der Kunde erfüllt die Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht vollständig oder nicht rechtzeitig.
• Aufgrund der Verzögerung des Auftraggebers kann nicht mehr erwartet werden, dass der Auftragnehmer die Vereinbarung unter den ursprünglich vereinbarten Bedingungen erfüllt.
• Bei Abschluss der Vereinbarung wurde der Kunde aufgefordert, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu leisten, und diese Sicherheit ist nicht gewährleistet oder unzureichend.
• Die Nichterfüllung oder nicht sofortige Umsetzung der geänderten Vereinbarung stellt keine Vertragsverletzung des Auftragnehmers dar und ist auch kein Grund für den Kunden, die Vereinbarung zu kündigen.
• Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder wenn sonst Umstände eintreten, die so sind, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages dem Auftragnehmer nicht zumutbar ist. erforderlich.
• Bei Auflösung des Vertrages sind die Ansprüche des Auftragnehmers an den Auftraggeber sofort fällig und zahlbar. Wenn der Auftragnehmer die Erfüllung der Verpflichtungen einstellt, behält er seine Rechte aus dem Gesetz und der Vereinbarung.
• Wenn der Auftragnehmer mit der Aussetzung oder Auflösung fortfährt, ist er in keiner Weise verpflichtet, eine Entschädigung für Schäden und Kosten zu zahlen, die in irgendeiner Weise entstanden sind, wenn der Kunde nicht inhaltlich auf die ihm vorgebrachten Argumente reagiert.
• Wenn die Auflösung dem Auftraggeber zuzurechnen ist, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des Schadens, einschließlich der Kosten, die direkt und indirekt dadurch entstehen.
• Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Nichteinhaltung eine Kündigung rechtfertigt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass er verpflichtet ist, eine Entschädigung oder Entschädigung zu zahlen, während der Kunde , bei Nichterfüllung, aber Entschädigung oder Entschädigung ist erforderlich.
• Im Falle der Liquidation, der (Antrag auf) Aussetzung von Zahlungen oder des Konkurses, der Pfändung – sofern und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird – auf Kosten des Kunden, der Umschuldung oder eines anderen Umstands Wenn der Kunde nicht mehr frei übertragbar ist und über sein Vermögen verfügen kann, steht es dem Auftragnehmer frei, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Bestellung oder den Vertrag zu kündigen, ohne dass er verpflichtet ist, eine Entschädigung oder Entschädigung zu zahlen. Die Ansprüche des Auftragnehmers an den Auftraggeber sind in diesem Fall sofort fällig und zahlbar.
• Wenn der Kunde eine aufgegebene Bestellung ganz oder teilweise storniert, werden die dafür bestellte oder vorbereitete Ware zuzüglich etwaiger Liefer-, Entfernungs- und Lieferkosten sowie der für die Ausführung des Vertrages reservierten Arbeitszeit vollständig dem in Rechnung gestellt Client.
Artikel 14 | KRAFT DER MEHRHEIT
• Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen, wenn er aufgrund eines Umstands wie höherer Gewalt daran gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und nicht auf einen Rechtsakt oder eine allgemein anerkannte Rechtsauffassung zurückzuführen ist .
• Unter höherer Gewalt werden in diesen Geschäftsbedingungen zusätzlich zu den diesbezüglichen gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen alle externen Ursachen verstanden, die vorhergesehen oder unvorhergesehen sind und auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss ausüben kann, die den Auftragnehmer jedoch nicht in der Lage machen seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dies schließt Streiks in Begleitung des Auftragnehmers oder Dritter ein. Der Auftragnehmer hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung der Vereinbarung verhindert, eintritt, nachdem der Auftragnehmer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
• Während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, kann der Auftragnehmer die Verpflichtungen aus der Vereinbarung aussetzen. Wenn diese Frist länger als zwei Monate dauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne verpflichtet zu sein, der anderen Partei Schaden zuzufügen.
• Sofern der Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Beginns höherer Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der Teil, der erfüllt wurde oder noch zu erfüllen ist, einen unabhängigen Wert hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil zu widerrufen, gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung wie eine gesonderte Vereinbarung zu bezahlen.
• Wenn die höhere Gewalt vorübergehender Natur ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistung auszusetzen, bis die Situation höherer Gewalt gelöst ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag aus diesem Grund zu kündigen, es sei denn, die besondere Art oder Bedeutung des Mangels rechtfertigt die Kündigung. In diesem Fall muss der Auftraggeber den Auftragnehmer zunächst schriftlich über den Verzug informieren und ihm eine angemessene Frist einräumen, um die Vereinbarung noch zu erfüllen.
Artikel 15 | AUFBEWAHRUNGSRECHTE
• Solange der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, hat der Auftragnehmer das Recht, alle vom Kunden in seinem Besitz befindlichen Gegenstände zurückzuhalten.
• Das Risiko, dass die Ware unter dieses Zurückbehaltungsrecht fällt, verbleibt beim Kunden.
Artikel 16 | ZAHLUNGS- UND SAMMLUNGSKOSTEN
• Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung erfolgt nach vorheriger Vereinbarung. Die Zahlungsfrist für eine Rechnung beträgt 30 Tage nach dem Rechnungsdatum oder dem Ratenschein in der auf der Rechnung angegebenen Währung, sofern nicht anders vereinbart.
• Zu sammelnde Materialien müssen immer in bar oder per PIN bezahlt werden.
• Beim Kauf von Sonderanfertigungen und / oder Produkten über 100,00 € ist eine Anzahlung von 20% des Gesamtbetrags erforderlich.
• Bei einer vom Auftragnehmer durchgeführten Montage (Überlieferung) muss der Restbetrag 2 Tage vor dem Montagetermin bezahlt werden.
• Wenn der Kunde eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, ist er aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Der Kunde schuldet dann die gesetzlichen Zinsen und Inkassokosten. Die Zinsen für den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Kunden bis zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten fälligen Betrags berechnet.
• Wenn der Kunde mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist, gehen alle angemessenen Kosten, die bei der außergerichtlichen Einigung entstehen, zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage, der damals in der niederländischen Inkassopraxis üblichen berechnet.
• Wenn der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung nicht rechtzeitig nachkommt, ist der Kunde berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten, bis der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
• Der Auftragnehmer hat das Recht, die vom Kunden geleisteten Zahlungen zunächst erstrecken zu lassen, um die Kosten abzuziehen, dann die fälligen Zinsen abzuziehen und schließlich den Kapitalbetrag und die aktuellen Zinsen abzuziehen.
• Der Auftragnehmer kann ein Zahlungsangebot ablehnen, ohne in Verzug zu geraten, wenn der Kunde eine andere Bestellung für die Zuteilung der Zahlung angibt.
• Der Auftraggeber ist niemals berechtigt, den ihm vom Auftragnehmer geschuldeten Betrag aufzurechnen.
• Einwände gegen den Rechnungsbetrag setzen die Zahlungsverpflichtung nicht außer Kraft.
• Unter gebührender Beachtung und vollständiger Anwendung all dessen, was in den vorhergehenden Absätzen dieses Artikels steht, sowie aller weiteren Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vom Auftragnehmer gekaufte Naturstein- / Marmorböden, die nicht innerhalb eines Höchstzeitraums verfügbar sind von 60 Tagen nach Abschluss der Vereinbarung mit dem Kunden kann tatsächlich geliefert oder an den Kunden geliefert werden, vom Auftragnehmer für maximal 18 Monate kostenlos gespeichert. In diesem Fall erhält der Kunde zu Beginn der Lagerung eine Rechnung über mindestens 90% des gesamten Rechnungsbetrags. Dieser Rechnungsbetrag muss spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum beim Auftragnehmer eingegangen sein.
• Wenn der Kunde mit dem Rechnungsinhalt nicht einverstanden ist, muss er dies dem Auftragnehmer innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als vom Kunden ohne Protest angenommen. Rabatt oder Aufrechnung ist ausgeschlossen.
• Ohne weitere Inverzugsetzung hat der Auftragnehmer das Recht, alle ausstehenden Ansprüche sofort fällig und zahlbar zu machen und / oder den Vertrag unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz für aufgelöst zu erklären, wenn der Auftraggeber:
• für Bankrott erklärt wird oder ein Moratorium beantragt oder ein Teil oder das gesamte Vermögen beschlagnahmt wird;
• stirbt;
• sein Unternehmen kündigt oder ganz oder teilweise überträgt oder es an ein Unternehmen überträgt, um gegründet zu werden oder bereits zu bestehen, oder die Ziele seines Unternehmens ändert; zahlt innerhalb des angegebenen Zeitraums keinen Rechnungsbetrag oder einen Teil davon.
• Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung hat der Auftragnehmer das Recht, die noch zu liefernde Leistung auszusetzen, bis der Auftraggeber seinen Verpflichtungen vollständig nachgekommen ist, oder die von ihm bereits gelieferte Ware durch eine schriftliche Erklärung zurückzufordern Der Kauf wird aufgelöst.
Artikel 17 | RESERVIERUNG DES EIGENTUMS
• Alle vom Auftragnehmer im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis der Kunde alle Verpflichtungen aus den mit dem Auftragnehmer geschlossenen Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat. Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, die sofortige Rückgabe dieser Gegenstände zu verlangen und diese zurückzunehmen.
• Für den Fall, dass der Auftragnehmer seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer und / oder Dritten, die vom Auftragnehmer benannt werden, im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, auf alle Orte zuzugreifen, an denen der Auftragnehmer Zugang hat Eigentum befindet sich und diese Gegenstände. um es wenn möglich zurückzunehmen.
• Vom Auftragnehmer gelieferte Waren, die unter den Eigentumsvorbehalt gemäß Absatz 1 fallen, dürfen nicht weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
• Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt zu versichern und gegen Feuer, Explosion und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und dem Auftragnehmer die Police dieser Versicherung auf erste Anfrage zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Zahlung im Rahmen der Versicherung hat der Auftragnehmer Anspruch auf diese Token. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer im Voraus, mit allem zusammenzuarbeiten, was in diesem Zusammenhang notwendig oder wünschenswert ist oder erscheint.
• Sollte der Auftragnehmer einen oder mehrere Ansprüche gegen den Auftraggeber haben, die sich nicht aus gelieferten oder zu liefernden Waren oder aus durchgeführten oder zum Nutzen der Erfüllung solcher Vereinbarungen auszuführenden Arbeiten ergeben, erfolgt zunächst eine vom Auftraggeber erhaltene Zahlung von allen dienen dazu, diese Ansprüche zu bezahlen.
Artikel 18 | STORNIERUNG VON BESTELLUNGEN
• Vereinbarungen über die Lieferung von Produkten / Artikeln, die auf Anfrage des Auftragnehmers oder anderswo für / vom Auftragnehmer bestellt, hergestellt und / oder verarbeitet wurden, können nicht storniert werden.
• Wenn der Kunde eine mit dem Auftragnehmer geschlossene Vereinbarung kündigen möchte und dies ausschließlich Produkte / Artikel betrifft, die Teil des Standardangebots auf Lager sind, das nicht vom Auftragnehmer selbst hergestellt wurde und / oder nicht hergestellt wurde und / oder an Bestellung durch Dritte. Wenn und so weit der Auftragnehmer einer schriftlichen Stornierung ausdrücklich zustimmt, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich Stornierungskosten in Höhe von 45% des gesamten Rechnungsbetrags, der in den geschlossenen Vertrag einbezogen ist, ohne die Umsatzsteuer und zu sein erhöht durch die Mess- und Verwaltungskosten.
Artikel 19 | HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
• Der Auftragnehmer ist nach bestem Wissen und Gewissen verpflichtet, Aufträge anzunehmen.
• Sollte der Auftragnehmer für Schäden haften, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die Zahlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung oder, falls keine Versicherung besteht, auf einen Höchstbetrag des Rechnungswerts der Bestellung, zumindest auf diesen Teil der Bestellung, auf die sich die Haftung bezieht.
• Der Auftragnehmer haftet unter keinen Umständen für:
• Schäden an der gelieferten und / oder zur Verfügung gestellten / zur Aufbewahrung durch den Kunden unter Eigentumsvorbehalt;
• Bei vom Auftragnehmer gelieferten Produkten: für Schäden infolge einer Verwendung, die den Gebrauchsanweisungen widersprechen;
• Schäden, die durch das Versäumnis des Kunden oder die verspätete Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstehen.
• Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner leitenden Angestellten beruht, sofern diese durch eine mit dem Auftraggeber vereinbarte Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers gedeckt sind.
• Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer sich auf falsche und / oder unvollständige Informationen stützt, die vom oder im Namen des Auftraggebers bereitgestellt werden.
• Der Kunde haftet für Schäden, die dem Auftragnehmer oder von ihm beauftragten Dritten durch Verlust oder Beschädigung von am Arbeitsplatz gelieferten und gelagerten Materialien entstehen, unabhängig davon, ob diese verarbeitet wurden oder nicht.
• Der Auftragnehmer haftet nur für direkte Schäden.
• Unter direktem Schaden sind ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Ausmaßes des Schadens zu verstehen, sofern sich die Feststellung auf Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht, alle angemessenen Kosten, die anfallen, um sicherzustellen, dass die fehlerhafte Leistung des Auftragnehmers erfüllt wird durch die Vereinbarung des Auftragnehmers, sofern diese dem Auftragnehmer zuzurechnen sind und angemessene Kosten zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden anfallen, sofern der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben.
• Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Schäden erleiden und deren Ursache anderen als dem Auftragnehmer zuzurechnen ist.
• Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an vom Kunden bereitgestellten Materialien oder Daten frei, die zur Vertragserfüllung und im Zusammenhang mit Schäden verwendet werden, die dem Kunden zuzurechnen sind.
• Sollte der Auftragnehmer auf dieser Grundlage von Dritten verklagt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer gerichtlich und außergerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm zu erwarten ist. Ergreift der Auftraggeber keine angemessenen Maßnahmen, ist der Auftragnehmer berechtigt, dies ohne Vorankündigung selbst zu tun. Alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden des Auftragnehmers und Dritter gehen zu Lasten des Kunden.
• Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die entstehen durch:
• – Beratung in Bezug auf Verarbeitung, Wartung und dergleichen;
• – die Wasserdichtigkeit von angebrachten Gegenständen und / oder Materialien;
• – Funktion des Substrats oder Defekte darin;
• – Kontamination durch oder andere Mängel an oder durch vom Kunden zur Verfügung gestellte Materialien.
• Der Auftragnehmer haftet nicht für die Folgen, wenn der Kunde oder Dritte außerhalb des Auftragnehmers Reparatur- oder Wartungsarbeiten durchführen. Der Auftragnehmer übernimmt auch keine Haftung, wenn solche Tätigkeiten auf Anweisung oder unter Aufsicht eines vom Auftraggeber oder seinem Auftraggeber ernannten Sachverständigen ohne Eingreifen des Auftragnehmers ausgeführt werden oder wenn die Natursteinstruktur angehoben, gesammelt oder bewegt wird oder von Dritten verarbeitet.
• Wenn die gelieferte Ware infolge der Handlungen des Auftragnehmers falsch platziert oder beschädigt wurde und die Reparaturarbeiten daher vom Auftragnehmer getragen werden, erstattet der Auftragnehmer im Zusammenhang mit den durch die Reparaturarbeiten verursachten Unannehmlichkeiten Folgendes: a.,. mit einem Höchstbetrag von 4.535,00 € für die Kosten für die vorübergehende Umsiedlung von Personen, die normalerweise in dem Raum wohnen, in dem die Reparaturen stattfinden; b. ein Betrag von 450 € pro Tag mit einem Höchstbetrag von 22.690,00 €, wenn die Reparaturen die Schließung des Unternehmens erforderlich machen, in dem die Reparaturen ganz oder teilweise durchgeführt werden.
• Wenn der Auftragnehmer von einem Dritten für erlittene Schäden haftbar gemacht wird, der Auftragnehmer jedoch aufgrund der Vereinbarung nicht dafür haftet, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen Schäden frei. Für den Fall, dass eine CAR-Versicherung anwendbar ist, muss der Kunde den Auftragnehmer unter dieser CAR-Versicherung verstehen lassen.
Artikel 20 | GARANTIEN UND WARTUNG
• Die vom Auftragnehmer zu liefernden Produkten und Dienstleistungen müssen den vereinbarten Anforderungen und Standards entsprechen. Wenn sich die Vertragsparteien nicht ausdrücklich darauf geeinigt haben, was zu erfüllen ist, gelten die aktuellen Standards für eine gute Verarbeitung und die Qualitätsstandards, wie sie in den Veröffentlichungen des Knowledge Center Steen und des HBA (Sektorcode) beschrieben sind.
• Die Parteien können Garantiebestimmungen vereinbaren. In diesen Bestimmungen ist klar festgelegt, was genau garantiert ist, für welchen Zeitraum die Garantie gilt und unter welchen Voraussetzungen die Garantiebestimmungen gelten.
• Jede Form der Garantie erlischt, wenn ein Mangel infolge einer unsachgemäßen oder unsachgemäßen Verwendung entstanden ist oder daraus resultiert. Die Garantie erlischt auch, wenn der Kunde Änderungen an den gelieferten und / oder installierten Artikeln vorgenommen hat.
• Der Auftraggeber hat auch keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn der Mangel auf extreme Umstände zurückzuführen ist oder auf diese zurückzuführen ist, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss haben kann.
Artikel 21 | EINHALTUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSVERPFLICHTUNGEN
• Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine begründete Anfrage zur Erfüllung einer Gewährleistungsverpflichtung zunächst zu bearbeiten und den Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Annahme, Kommentierung und / oder Ablehnung der Anfrage zu informieren.
• Wenn weitere Untersuchungen erforderlich sind, um den Antrag zu bewerten, müssen die Vertragsparteien innerhalb von 14 Tagen Vereinbarungen darüber treffen.
• Wenn die Anfrage gerechtfertigt ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Garantieverpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist und in Absprache mit dem Kunden zu erfüllen.
Artikel 22 | GEISTIGES EIGENTUM
• Das gesamte geistige Eigentum, das während der Ausführung der Arbeiten entsteht, liegt beim Auftragnehmer.
• Alle vom Auftragnehmer bereitgestellten Materialien und Dokumente (wie Muster, Angebote, Berichte, Ratschläge, Zeichnungen, Vereinbarungen, Gebrauchsanweisungen, Software usw.) bleiben Eigentum und dürfen ausschließlich vom Kunden verwendet werden und dürfen nicht verwendet werden Der Auftragnehmer kann ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers geändert, reproduziert, veröffentlicht oder Dritten zur Kenntnis gebracht / an Dritte weitergegeben werden.
• Der Auftragnehmer ist berechtigt, Logos, Marken- / Handelsnamen und andere Identifikationsmittel des Kunden sowie Standortaufzeichnungen wie Foto- und Videomaterial für Werbezwecke zu verwenden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
• Der Auftragnehmer hat das Recht, das durch die Erfüllung einer Vereinbarung gewonnene Wissen für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden.
• Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verletzung seines Urheber-, Patent- oder Lizenzrechts oder eines anderen Rechts im Zusammenhang mit vom Auftragnehmer gelieferten Waren oder durchgeführten Arbeiten frei, wenn der Auftragnehmer diese Rechte möglicherweise verletzt hat Verwendung von Daten, Dokumenten oder Gegenständen, die dem Auftragnehmer von oder im Auftrag des Auftraggebers zur Erfüllung des Auftrags zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 23 | VERTRAULICHKEIT
• Die Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen, die sie für den Auftrag erhalten haben, geheim zu halten.
• Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von einer der Parteien angegeben wird oder wenn dies auf die Art der Informationen zurückzuführen ist.
• Wenn der Auftragnehmer gemäß einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Anordnung vertrauliche Informationen an gesetzlich oder vom zuständigen Gericht benannte Dritte weitergeben muss und sich nicht auf ein vom zuständigen Gericht anerkanntes oder zugelassenes gesetzliches Recht oder Verweigerungsrecht berufen kann, dann Er ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung oder Entschädigung verpflichtet, und der Kunde ist nicht berechtigt, die Abtretung aufgrund des dadurch entstandenen Schadens aufzulösen.
Artikel 24 | STREITIGKEITEN UND ANWENDBARES RECHT
• Bei Streitigkeiten aus einer Vereinbarung zwischen den Parteien oder aus darauf aufbauenden Vereinbarungen werden die Parteien erst dann Berufung beim zuständigen Gericht einlegen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, um einen Streit in gegenseitiger Konsultation beizulegen.
• Das Gericht am Geschäftssitz des Auftragnehmers ist ausschließlich für die Entscheidung von Streitigkeiten zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Der Auftragnehmer hat jedoch das Recht, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht nach dem Gesetz vorzulegen.
• Alle Rechtsbeziehungen, an denen der Auftragnehmer beteiligt ist, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen, während die Auswirkungen möglicher künftiger internationaler Regelungen im Bereich des Erwerbs von beweglichem und materiellem Eigentum durch die Parteien ausgeschlossen werden können.